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   VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19   

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https://dejure.org/2019,27424
VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19 (https://dejure.org/2019,27424)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 (https://dejure.org/2019,27424)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. August 2019 - 10 S 303/19 (https://dejure.org/2019,27424)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Auskunft zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit dem Ergebnis von Anklageerhebungen im Bereich der Computerkriminalität

  • fragdenstaat.de

    Strafverfolgung - Existenz von Unterlagen - Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageänderung im Berufungsverfahren; Funktioneller Behördenbegriff; Informationsansprüche gegen Strafverfolgungsbehörden; Amtliche Information; Vorhandene Information; Konsultationsverfahren

  • rechtsportal.de

    Geltung des funktionellen Behördenbegriffs für die Organe der Rechtspflege (hier: Strafverfolgungsbehörden); Tätigkeit der Staatsanwaltschaft i.R.e. strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als Teil der Justiz hinsichtlich Anwendbarkeit des LIFG; Vorhandensein einer ...

  • rechtsportal.de

    Geltung des funktionellen Behördenbegriffs für die Organe der Rechtspflege (hier: Strafverfolgungsbehörden); Tätigkeit der Staatsanwaltschaft i.R.e. strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als Teil der Justiz hinsichtlich Anwendbarkeit des LIFG; Vorhandensein einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Existenz von Unterlagen, Strafverfolgung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 1781
  • VBlBW 2020, 167
  • DÖV 2019, 925 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19
    In solchen Fällen hält das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozessökonomie und in Einklang mit dem Regelungszweck des § 68 VwGO ein Widerspruchsverfahren - über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus - ausnahmsweise für entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 - NVwZ 2019, 978 Tz. 11).

    Die normativen Wertungen "rechtmäßig" und "rechtswidrig" sind in Bezug auf eine amtliche Information keine Kategorien des Informationsfreiheitsrechts (Senat a. a. O. Tz. 32 und 33; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 - NVwZ 2019, 978 Tz. 18).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19
    Die Behörde unterliegt gesetzlich keiner Informationsbeschaffungspflicht (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - E 151, 1 = NVwZ 2015, 669 Tz. 37 zu § 1 Abs. 1 IFG Bund).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1032/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19
    a) Eine Information ist "vorhanden", wenn sie Bestandteil der behördlichen Aufzeichnungen (Verwaltungsunterlagen) ist (OVG NRW, Urteil vom 24.11.2015 - 8 A 1032/14 - NVwZ-RR 2016, 603 Tz. 30).
  • OVG Sachsen, 15.11.2017 - 5 A 536/16

    Rechtsanwalt; effektive Aufgabenerfüllung der Behörde; Vorhandensein einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19
    Die Zusammenstellung existenter Informationen (Aufzeichnungen) ist eine bloße Übertragungsleistung und nicht etwa eine Generierung bzw. Beschaffung neuer Informationen (BVerwG a. a. O. Tz. 37; OVG NRW a. a. O. Tz. 30; SächsOVG, Urteil vom 15.11.2017 - 5 A 536/16 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19
    Beispiele sind die Gewährung von Akteneinsicht nach Abschluss eines Verfahrens oder gegenüber am Verfahren nicht beteiligten Dritten und die Information der Medien über Verfahren; bei der Gerichtsverwaltung tritt kraft verfassungsrechtlicher Vorgaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 - 6 C 3.96 - E 104, 105) die Veröffentlichung von Entscheidungen hinzu (vgl. Stelkens/Panzer in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 1 Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2017 - 10 S 1478/16

    Tätigkeit des Generalbundesanwalts im Rahmen eines strafrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19
    Informationen, die bei der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Tätigkeit als Organ der Rechtspflege insbesondere in Bezug auf ein bestimmtes Verfahren angefallen sind, betreffen keine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit; maßgebend ist der jeweilige unmittelbare funktionale Zusammenhang, in den die betreffende Tätigkeit eingebettet ist (Senatsurteil vom 16.05.2017 - 10 S 1478/16 - NVwZ 2018, 750 Tz. 28 und 29; Wittmann VBlBW 2019, 1, 4), hinzu tritt die Wahrung der Schutzfunktion des § 2 Abs. 2 Nr. 3 LIFG.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Denn nach dem materiellen Informationsrecht im Allgemeinen wie dem materiellen Umweltinformationsrecht im Besonderen kann ein Zugangsanspruch stets nur in Bezug auf zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen bestehen; ein Informationsbeschaffungsanspruch besteht demgegenüber nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - juris Rn. 41; Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538; Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1, 11; Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2021 - 4 LB 3/19 - BeckRS 2021, 1134 Rn. 83; Fluck/Theurer in Fluck/Fischer/Martini, UIG, § 2 Rn. 399 m. w. N.; a. A. hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunktes OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ 2012, 1196; nicht ganz konsistent aber wohl BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn. 23, unter Verweis auf Urteil vom 14.06.2001 - 5 C 21.00 - juris Rn. 12).

    Dies gilt auch dann, wenn die begehrten Umweltinformationen nicht unmittelbar bei den zuständigen Stellen vorhanden sind (zu der parallelen Formulierung in § 3 Abs. 3 LIFG vgl. Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N.), sondern für sie bereitgehalten werden.

    Die Zusammenstellung existenter Informationen ist eine bloße Übertragungsleistung und nicht etwa eine Generierung bzw. Beschaffung neuer Informationen (Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2422/20

    Informationsbegehren betreffend von beruflichen Verwendern geführte Informationen

    Denn dem Zweck des Vorverfahrens ist dadurch genügt worden, dass sich der Beklagte durch das als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zuständige Regierungspräsidium auf die Klage sachlich eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 - NVwZ 2019, 978 Rn. 11 und Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 19).

    Denn nach dem materiellen Informationsrecht im Allgemeinen wie dem materiellen Umweltinformationsrecht im Besonderen kann ein Zugangsanspruch stets nur in Bezug auf zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen bestehen; ein Informationsbeschaffungsanspruch besteht demgegenüber nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - juris Rn. 41; Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538; Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1, 11; Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2021 - 4 LB 3/19 - BeckRS 2021, 1134 Rn. 83; Fluck/Theurer in Fluck/Fischer/Martini, UIG, § 2 Rn. 399 m. w. N.; a. A. hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunktes OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ 2012, 1196; nicht ganz konsistent aber wohl BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn. 23, unter Verweis auf Urteil vom 14.06.2001 - 5 C 21.00 - juris Rn. 12).

    Dies gilt auch dann, wenn die begehrten Umweltinformationen nicht unmittelbar bei den zuständigen Stellen vorhanden sind (zu der parallelen Formulierung in § 3 Abs. 3 LIFG vgl. Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N.), sondern für sie bereitgehalten werden.

    Die Zusammenstellung existenter Informationen ist eine bloße Übertragungsleistung und nicht etwa eine Generierung bzw. Beschaffung neuer Informationen (Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N.).

  • VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20

    Informationszugang; Bußgeldbescheid des Landesbeauftragten für Datenschutz und

    Auch insoweit ist die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden als Organ der Rechtspflege von deren öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit abzugrenzen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 -, juris Rn. 28 f.).

    Bei den Staatsanwaltschaften spricht - ungeachtet ihrer nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung bestehenden Zuordnung zur Exekutive - nach der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung deren Aufgabenstellung im Bereich der Justizgewährung auf dem Gebiet der Strafrechtspflege in der Regel für eine Funktion als Organ der Rechtspflege, in der sie keine Verwaltungstätigkeiten im materiellen Sinn ausüben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 -, juris, Rn. 29 und Urteil vom 16.05.2017 - 10 S 1478/16 -, juris Rn. 27 ff.; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Denn nach dem materiellen Informationsrecht im Allgemeinen wie dem materiellen Umweltinformationsrecht im Besonderen - auf ein eigenständiges pflanzenschutzrechtliches Informationsrecht mit möglicherweise abweichendem Gehalt kann der Kläger sich aus noch dazulegenden Gründen nicht berufen - kann ein Zugangsanspruch stets nur in Bezug auf zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen bestehen; ein Informationsbeschaffungsanspruch besteht demgegenüber nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - juris Rn. 41; Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538; Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1, 11; Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2021 - 4 LB 3/19 - BeckRS 2021, 1134 Rn. 83; Fluck/Theurer in Fluck/Fischer/Martini, UIG Bund, § 2 Rn. 399 m. w. N.; a. A. hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunktes OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ 2012, 1196; nicht ganz konsistent aber wohl BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn. 23, unter Verweis auf Urteil vom 14.06.2001 - 5 C 21.00 - juris Rn. 12).

    Dies gilt auch dann, wenn die begehrten Umweltinformationen nicht unmittelbar bei den zuständigen Stellen vorhanden sind (zu der parallelen Formulierung in § 3 Abs. 3 LIFG vgl. Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N.), sondern für sie - wie hier (siehe dazu unten) - bereitgehalten werden.

    Die Zusammenstellung existenter Informationen ist eine bloße Übertragungsleistung und nicht etwa eine Generierung bzw. Beschaffung neuer Informationen (Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 3972/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Denn dem Zweck des Vorverfahrens ist dadurch genügt worden, dass sich der Beklagte durch das als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zuständige Regierungspräsidium auf die Klage sachlich eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 - NVwZ 2019, 978 Rn. 11 und Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 19).

    Die Zusammenstellung existenter Informationen ist eine bloße Übertragungsleistung und nicht etwa eine Generierung bzw. Beschaffung neuer Informationen (Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1421/21

    Erlass eines Ergänzungsurteils; informationsrechtlicher Zugangsanspruch - Bezug

    Denn nach dem materiellen Informationsrecht im Allgemeinen wie dem materiellen Umweltinformationsrecht im Besonderen - auf ein eigenständiges pflanzenschutzrechtliches Informationsrecht mit möglicherweise abweichendem Gehalt kann der Kläger sich aus im Parallelverfahren 10 S 3972/20 dazulegenden Gründen nicht berufen - kann ein Zugangsanspruch stets nur in Bezug auf zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen bestehen; ein Informationsbeschaffungsanspruch besteht demgegenüber nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - juris Rn. 41; Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - NJW 2013, 2538; Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1, 11; Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2021 - 4 LB 3/19 - BeckRS 2021, 1134 Rn. 83; Fluck/Theurer in Fluck/Fischer/Martini, UIG § 2 Rn. 399 m. w. N.; a. A. hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunktes OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ 2012, 1196; nicht ganz konsistent aber wohl BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn. 23, unter Verweis auf Urteil vom 14.06.2001 - 5 C 21.00 - juris Rn. 12).

    Dies gilt auch dann, wenn die begehrten Umweltinformationen nicht unmittelbar bei den zuständigen Stellen vorhanden sind (zu der parallelen Formulierung in § 3 Abs. 3 LIFG vgl. Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N.), sondern für sie - wie hier (siehe dazu das Urteil im Parallelverfahren 10 S 3972/20) - bereitgehalten werden.

  • VG Karlsruhe, 13.08.2020 - 13 K 4994/19

    Kommune muss Auskunft über an Wettbewerber erteilte Aufträge geben!

    Diese Ausschlusstatbestände sind restriktiv auszulegen; ihr Vorliegen ist von der informationspflichtigen Stelle darzulegen und zu konkretisieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 -, juris, Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2022 - 10 S 3607/21

    Pflicht einer Gemeinde zur Erteilung von Informationen über Lage und Größe von in

    Deshalb liegt auch keine - von der auskunftspflichtigen Stelle nicht geschuldete - Informationsbeschaffung vor, wenn im Wege händischer Auswertung von Verwaltungsakten Informationen zusammengestellt werden, d. h. zur Befriedigung des Informationsbegehrens eine - bloße - Übertragungsleistung erforderlich ist (vgl. Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - VBlBW 2020, 167 = juris Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 10 S 3/21

    Abwehranspruch gegen die Erteilung von Informationen über im Betrieb von der

    Da der Anspruch auf Informationsgewährung - wie auch sonst im Informationsfreiheitsrecht - nicht zugleich einen Anspruch auf Beschaffung von Informationen begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 11 ; Senatsurteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 - juris Rn. 41 m. w. N. ), kommt es hierfür - wie das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat (Beschlussabdruck S. 16 ff.) - maßgeblich auf das Vorhandensein dieser Feststellungen im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags auf Informationserteilung bei der informationsverpflichteten Stelle an.
  • VG Stuttgart, 21.09.2020 - 4 K 8183/19

    Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung

    Sofern der im Klageantrag Ziffer 3 formulierte Auskunftsanspruch als Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 LIFG ausgelegt werden könnte (die Beklagte untersteht als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 8 Abs. 1 HBKG der Aufsicht des Landes und ist damit eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 LIFG), wäre die insoweit zu erhebende Verpflichtungsklage (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.08.2019 - 10 S 303/19 - NVwZ 2019, 1781 - in juris Rn. 17) als Untätigkeitsklage zulässig; denn der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung unwidersprochen vorgetragen, er habe den Auskunftsanspruch mit Schreiben vom 24.10.2019 gegenüber der Beklagten geltend gemacht.
  • VG Sigmaringen, 19.10.2021 - 6 K 2462/18

    Akteneinsicht; fiskalisches Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit der

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